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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
(1) ALLGEMEINES
(1.1) Die nachstehenden Verkaufs und Lieferbedingungen (im folgenden ``AVB`` genannt) gelten für alle gegenwärtigen und    

        künftigen Lieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte der

        Kayser-Lichttechnik (im folgenden Firma genannt).

        Dies gilt auch dann, wenn die Firma den Käufer bei Folgeschäden nicht nochmals auf diese AVB hinweist Bedingungen

        des Käufers werden in keinem Fall Vertragsinhalt, und zwar auch dann nicht, wenn die Firma nicht nochmals

        ausdrücklich widerspricht. Vielmehr gelten in jedem Fall ausschließlich diese AVB.
(1.2) Die Angebote der Firma, denen ausschließlich diese AVB zugrunde liegen, sind freibleibend. Eine Lieferverpflichtung

        besteht erst nach schriftlicher Erteilung einer Auftragsbestätigung der Firma.
(1.3) Die Mitarbeiter und Vertreter der Firma sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, mündliche Zusagen zu

        geben oder, mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages zu treffen. Solche Vereinbarungen,

        Nebenabreden oder Zusagen verpflichten die Firma nur nach entsprechender schriftlicher Ergänzung der

       Auftragsbestätigung.
(1.4) Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms 1990.


(2) PREISE, KAUFVERTRAG, AUFTRAGSBESTÄTIGUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(2.1) Die Preise gelten ab Werk Oldenburg der Firma einschließlich handelsüblicher Verpackung. Hinzu kommt

        Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, Porto, Rollgeld, Speditionskosten und Versandkosten.
(2.2) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Brief  

        unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
(2.3) Alle Rechnungen sind – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall – spätestens binnen zehn

        Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Geschäften die auf der Internetbasis entstanden sind gilt

        ausnahmslos Bezahlung auf Vorkasse Rechnung.

(2.4) Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer ausschließlich auf die in der Rechnung der Firma aufgeführten

        Konten in der vereinbarten Währung zu leisten Sie sind am Fälligkeitstage spesenfrei ohne jeden Abzug zu erbringen. Bei

        Zahlungen aller Art tritt Erfüllung erst an dem Tag ein, an dem die Firma über die Zahlung uneingeschränkt verfügen

        kann.
(2.5) Die Firma ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Wenn deren Hergabe eingeräumt wird, werden 

        diese nur vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeit gegen Vergütung aller Spesen zahlungshalber angenommen. Zur

        rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sowie zur Erhebung von Protesten ist die Firma gleichfalls nicht

        verpflichtet.
(2.6) Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 (acht) vom Hundert p.a. über dem

        jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht im Einzelfall die Firma einen höheren oder

        der Käufer einen niedrigen Schaden nachweist. Die Geltendmachung gesetzlicher Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB), eines

        weitergehenden Verzugsschadens sowie der Rechte aus diesen AVB (vgl. Ziffer (2.7) und Ziffer (5.3) AVB) bleiben

         vorbehalten
(2.7) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder

        von der Firma anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Käufer wegen Ansprüchen, die

        auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. Soweit der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht

        auszuüben berechtigt ist,darf dieses nur insoweit ausgeübt werden als der einbehaltene Betrag dem Wert der als

        mangelhaft deklarierten Teile der Lieferung um nicht mehr als 10 (zehn) vom Hundert übersteigt; §320 Abs.(2) BGB bleibt

        unberührt.
(2.8) Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung um mehr als zwei Wochen in Verzug, ist ein Antrag auf Eröffnung

        eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt, hat der Käufer ein der

        Schuldenregulierung dienendes außergerichtliches Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt, oder werden

        der Firma sonstige Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesendlich mindern und durch die

        Erbringung der vom Käufer geschuldeten Gegenleistung als gefährdet erscheint, ist die Firma berechtigt, für noch

        ausstehende Lieferungen unter Fristsetzung von mindestens einer Woche Sicherheit durch Vorauszahlung oder 

        Bankbürgschaft (nach Wahl des Käufers) zu fordern und ihre Leistung bis zur Leistung der Sicherheit zu verweigern.

        Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist die Firma weiter berechtigt, von diesem Vertrag

        zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Außerdem kann die Firma in diesem Fall die

        Weiterveräußerungsbefugnis nebst Einziehungsermächtigung gemäß den Ziffern (5.3) und (5.5) sowie das Recht zu Be-

        oder Verarbeitung, Verbindung und Vermischung bereits gelieferter Ware gemäß den Ziffern (5.2) und (5.3) widerrufen

        sowie die Rückgabe der gelieferten Ware verlangen

(3) LIEFERUNG UND ABNAHME
(3.1) Sofern und soweit die Firma die Ware und oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile Materialien oder Stoffe

        von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung der Firma unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger

        Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch die Firma verschuldet, Wird- ohne

        Verschulden der Firma- nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist die Firma berechtigt, vom Vertrag

        zurückzutreten.
(3.2) Gefahr und Kosten einer Versendung der Wahre ab Werk sowie die Kosten einer etwaigen Transportversicherung trägt

        der Käufer.Das gilt auch, wenn der Transport durch ein von der Firma ausgewähltes Unternehmen erfolgt. Der Käufer

        trägt die damit verbundenen Mehrkosten
(3.3) Die Gefahr geht – auch bei Frachtfreier Lieferung - mit Beginn der Verladung der Ware in das Transportmittel auf den

        Käufer über.
(3.4) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Platzzustellung bzw. die Abnahme aus Gründen, die

        die Firma nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Käufer

        auf diesen über.
(3.5) Der Käufer kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt der

        Teillieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus

        demselben oder einen anderen Vertrag.
(3.6) Der Käufer gerät auch dann in Annahmeverzug, wenn ihm die Lieferung durch die Firma lediglich schriftlich angeboten

         wird § 294BGB wir daher abbedungen. Die Übrigen gesetzlichen Voraussetzungen des Annahmeverzuges bleiben

         unberührt
(3.7)  Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muß vom Käufer unverzüglich abgenommen werden. Andernfalls ist die

         Firma berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Wahl der Firma entweder zu versenden oder zu

         lagern und nach Ablauf einer nach- Frist von einer Woche zu berechnen. Dasselbe gilt, wenn die Ware innerhalb der

         vereinbarten Abruffrist nicht oder nicht vollständig abgerufen wird

(3.8) Gerät der Käufer mit der Erfüllung der sich aus den vorstehenden Regelungen ergebenden Verpflichtungen um mehr als

        einen Monat in Verzug, kann die Firma –unbeschadet weitergehender Rechte – vom Käufer statt der Vertragserfüllung

        eine Vertragsstrafe von 5 (fünf) vom Hundert des Rechnungswertes verlangen und die gegebenenfalls eingelagerte Ware

        anderweitig veräußern. Ein aufgrund dieses Auftrages für frühere Lieferungen etwa gewährter Mengenrabatt ist vom

        Käufer nachzuzahlen.
(3.9) Etwaige Transportschäden hat der Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach dem Erhalt der Ware,

        auch dann bei der Firma anzuzeigen, wenn die Firma für den Transport nicht verantwortlich ist
(4) LIEFERFRISTEN UND LIEFERTERMINE
(4.1) Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.

        Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung der Firma, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher

       Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrage erforderlichen Unterlagen 

       und sonstiger vom Käufer zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt

      auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk bzw. Lager verlässt oder die

       Versandbereitschaft dem Käufer gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden der Firma nicht rechtzeitig abgesandt

       werden kann. Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend
(4.2) Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs. (2) BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer

        Mahnung bei der Firma ein. Kommt die Firma mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Käufer eine angemessene Nachfrist

        zu setzen. Diese muß mindestens vier Wochen betragen.
(4.3) Nach Ablauf einer der Firma bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag

        zurückzutreten wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht

        entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und das dem Käufer angezeigt ist.
(4.4) Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Firma wie beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr ,

        Gewaltanwendung Dritter gegen Personen oder Sachen, Hoheitliche Eingriffe einschließlich währungs- und

        Handelspolitischer Maßnahmen, Arbeitskämpfe bei der Firma oder deren Lieferanten oder Transportunternehmen,

        Unterbrechung der vorgesehenen Verkehrsverbindungen, Feuer, Rohmaterialmangel, Energiemangel, und sonstige

        Betriebsstörungen bei der Firma oder deren Lieferanten verlängern fest vereinbarte Lieferfristen und -termine um die  

        Dauer der Behinderungen. Dies gilt auch, sofern sich die Firma schon in Lieferverzug befindet oder sofern die vorstehend

        aufgeführten Leistungshindernisse bereits vor Vertragsschluss vorhanden, aber der Firma nicht bekannt waren. Die

        Firma wird dem Käufer Hindernisse der vorbezeichneten Art unverzüglich mitteilen
(4.5) Dauern hierauf zurückzuführende Lieferverzögerungen länger als zwei Monate, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag

        zurückzutreten. Der Käufer kann jedoch erst zurücktreten, wenn die Firma auf seine Aufforderung nicht binnen

        Wochenfrist erklärt, ob sie zurücktreten oder binnen angemessener Frist liefern will. Dasselbe Rücktrittsrecht entsteht

        unabhängig von der vorgenannten Frist , wenn die Durchführung des Vertrages mit Rücksicht auf die eingetretene

        Verzögerung für eine der Parteien unzumutbar geworden ist.
(4.6) Erwächst dem Käufer wegen einer Lieferverzögerung, die infolge eines Verschuldens der Firma entstanden ist, ein

        Schaden, so ist der unter Ausschluss eitergehender Ersatzansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung in Höhe von

        ½ (einhalb) vom Hundert für jede volle Woche der Verspätung, im ganzen aber höchstens 5 (fünf) vom Hundert  

       desjenigen Teiles der Gesamtlieferung zu fordern de der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht

       vertragsgemäß benutzt werden kann. Die Einschränkung gilt nicht soweit dir Firma in Fällen des Vorsatzes oder der 

       groben Fahrlässigkeit zwingend haftet vgl. Ziffer (7) und auch nicht, sofern ein Kaufmännisches Fixgeschäft im Sinne des

       $376 HGB vereinbart wurde. Das Rücktrittsrecht des Käufers gemäß Ziffern (4.3) und (4.5) sowie der

       Selbstbelieferungsvorbehalt gemäß Ziffer (3.1) bleiben unberührt
(5) EIGENTUMSVORBEHALT
(5.1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung (d.h. erst nach endgültiger Freistellung

        auch von jeglicher Mithaftung für Wechsel oder Schecks)sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich

        aus welchem Rechtsgrund Eigentum der Firma (Vorbehaltsware). Dasselbe gilt ferner hinsichtlich künftiger entstehender

        oder bedingter Forderungen aus im Rahmen der Geschäftsverbindung gleichzeitig oder später abgeschlossenen

        Verträgen. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Forderung der Firma aus einem

        Kontokorrentverhältnis.
(5.2) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Firma als Herstellerin im Sinne von $ 9540 BGB ohne diese zu 

         verpflichten Die Be- / Verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware zur Sicherung der Ansprüche der Firma im Sinne von

        Ziffer (5.1) Bei Be- / Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen nicht der Firma

        gehörenden Waren durch den Käufer steht der Firma das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des

        Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwandelten Waren zu. Erlischt das Eigentum

        der Firma an der Vorbehaltsware durch Verbindung, Vermischung Oder Be- / Verarbeitung der Vorbehaltsware so

        überträgt der Käufer bereits jetzt der Firma die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der

       neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie mit Kaufmännischer Sorgfalt

       unentgeltlich für die Firma. Die hieran entstehenden Miteigentumsrechte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware zur

       Sicherung der Ansprüche der Firma im Sinne von Ziffer (5.1).
(5.3) Solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug ist, darf er die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur

        zu seinen normalen Geschäftsbedingungen Veräußern, vorausgesetzt, daß gleichzeitig die Forderungen aus der

        Weiterveräußerung gemäß den Ziffern (5.4) bis (5.6) auf die Firma übergehen. Zu anderen Verfügungen über die

        Vorbehaltsware, insbesondere zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. Die

        vorstehende Befugnis kann von der Firma in den unter Ziffer (2.7) aufgeführten Fällen sowie bei Verletzung der

        vorstehenden Verpflichtungen widerrufen werden. Im Falle des Widerrufes ist dem Käufer auch die Be- und Verarbeitung

        der Vorbehaltsware und deren Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren untersagt.
(5.4) Die Forderungen und Sonstigen Ansprüche einschließlich aller Nebenrechte des Käufers aus der Weiterveräußerung der

        Vorbehaltware werden bereits jetzt, d.h. mit Vereinbarung dieser AVB an die Firma abgetreten, die die Abtretung hiermit

        annimmt. Sie dienen in dem selben Umfang zur Sicherung der Ansprüche der Firma wie die Vorbehaltsware. Wird die

        Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von der Firma gelieferten Waren veräußert, wird hiermit die

        Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der

       der anderen Ware abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen die Firma Miteigentumsanteile gemäß Ziffer (5.2)

        hat, wird der Firma hiermit ein ihrem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.
(5.5) Solange die Weiterveräußerungsbefugnis nicht widerrufen ist, der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der

         Firma nach- kommt, und er nicht sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen verletzt, ist der Käufer berechtigt,

         Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Zur Abtretung oder Verpfändung der Forderung an Dritte –

         einschließlich des Forderungsverkaufs an Factoring-Banken ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer hat die Firma

         sofort von jeder Beeinträchtigung ihrer Rechte durch Dritte unter Übergabe der für eine Intervention 

         notwendigen Unterlagen zu informieren. Etwa anfallende Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers.

(5.6) Nach Widerruf der Weiterveräußerungsbefugnis und/oder der Einzugsermächtigung ist der Käufer auf Verlangen der

        Firma verpflichtet, Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen zu erteilen und seine

        Abnehmer von der Abtretung an die Firma zu unterrichten (sofern die Firma das nicht selbst tut) und der Firma die zur

        Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen. Ferner kann die Firma, wenn der Käufer mit seinen

        Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma länger als zwei Wochen in Verzug ist, die Vorbehaltsware heraus

        verlangen und die an die Firma abgetretenen Forderungen und sonstigen Ansprüche in ziehen. Des weiteren kann die

        Firma die Vorbehaltsware zur Befriedigung ihrer Ansprüche verwerten, sobald die Firma entweder vom Vertrag

        zurückgetreten ist oder die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung

        eingetreten sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere die Rücknahme der Vorbehaltsware, gilt

        nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn die Firma dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Unter den vorstehenden

        Voraussetzungen erlischt das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen. Die Firma ist in den genannten Fällen

        berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb des Käufers zu betreten und die Vorbehaltsware

        abzuholen.

(5.7) Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um 20 (zwanzig) vom

        Hundert, ist die Firma auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der Firma

        Verpflichtet.
(6) WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER:
(6.1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail)

        oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt

        nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden

        Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer

        informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB Info V sowie unseren Pflichten

        gemäß § 312e abs. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB- Info V. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige

        Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

        per Post:
        Kayser-Lichttechnik
       Widerruf-Abteilung
       Wolfsweg 25
       26203 Hundsmühlen
       per email:
       info@kayser-lichttechnik.de
      Telefon : +49 441 181 49 88
      Widerrufsfolgen
      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene

      Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in

       verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von

       Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im 

       Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine

       durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die

       Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

       Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen,

      wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40

      € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die

       Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für sie

       kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen

       müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder

        der Sache, für uns mit deren Empfang.

(6.2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z.B.

        T-Shirts mit individuellem Foto und Namen) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei

       Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Käufer

       entsiegelt worden sind (z.B. Software-CDs, bei denen die Cellophan hülle geöffnet wurde).Ende der Widerufsbelehrung.
(7) GEWÄHRLEISTUNG
(7.1) Sofern die Firma dem Käufer Proben oder Muster zur Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen ,DIN

        Bestimmungen, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über die

        Beschaffenheit der Ware macht, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von der Firma zu
        erbringenden Leistungen. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. Die Firma ist insbesondere nicht zu

        prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom Käufer vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist.

(7.2) Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und –

        erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung – die Eigenschaften der gelieferten Ware zu prüfen und erkennbare

       Mängel unverzüglich, spätestens binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich (soweit möglich und zumutbar,

       unter Beilage von Belegmustern) unter Angabe der Rechnungs- Herstellungs- und Versandnummer zu rügen. Verborgene

       Mängel sind in der gleichen Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen, Anderenfalls gilt die Ware als

       vorbehaltslos genehmigt. Etwa weitergehende Obliegenheiten des Käufers aus den §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
(7.3) Unterlässt der Käufer die Wahrung von Rückgriffs rechten gegen Dritte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle

        mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhaft gerügte Ware an Dritte aus, ohne der Firma zuvor Gelegenheit zur

        Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche. Entsprechendes gilt für die Folgen

       ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer

       oder Dritte, unsachgemäßer Änderungen der gelieferter Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder

       nachlässiger Behandlung.
(7.4) Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist die Firma nach ihrer Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder

        kostenloser Ersatzlieferung binnen angemessener Frist verpflichtet. Hierfür haftet die Firma im selben Umfang wie für

        die ursprünglich gelieferte Ware. Ausgeschlossen von der Mängelrüge sind Leuchtmittel jeglicher Art.

       Mehrkosten, die darauf beruhen, daß die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde,

       trägt jedoch der Käufer.
(7.5) Kommt die Firma einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß

        nach, steht dem Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur

        Rückgängigmachung des Vertrages zu. Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware, es sei denn,

        die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der mangelfreien Ware wäre für den Käufer nicht zumutbar.
(7.6) Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 24Monaten seit Ablieferung. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz

        von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Im falle von

        Nachbesserung wegen Mängeln der gelieferten Ware besteht für die Nachbesserungsleistungen ebenfalls eine

        24Monatige Gewährleistung, für die diese AVB entsprechend gelten. Die Gewährleistungsfrist für andere von der

        Nachbesserung nicht betroffene Teile der gelieferten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert.
(7.7) Ersatzansprüche sind ferner nach Maßgabe von Ziffer (8) begrenzt.
(7.8) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für offensichtliche Falschlieferungen.
(8) BEGRENZUN VON ERSATZANSPRÜCHEN
(8.1) Schadensersatzansprüche des Käufers jeglicher Art – auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit

        Gewährleistungsrechten des des Käufers stehen – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht ,wenn die Firma oder deren

        Mitarbeiter vorsätzlich oder grob Fahrlässig gehandelt haben oder wenn es sich um Schäden aus der

        Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Firma oder deren Mitarbeiter handelt oder wenn es sich um einen

        Fall anfänglichen Unvermögens handelt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.
(8.2) Bei Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist die Haftung wegen Fehlens zugesicherter

        Eigenschaften auf Schäden beschränkt, hinsichtlich derer der Käufer durch die Zusicherung abgesichert werden sollte.
(8.3) In jedem Fall ist die Haftung der Firma für Schadensersatzansprüche jeder Art dahingehend beschränkt, daß diese

        Ansprüche den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen dürfen, den die Firma bei

        Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die die Firma gekannt hat oder hätte kennen müssen, als

        mögliche Folgen einer Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Weitergehende Haftungsbesschränkungen in

        dieser AVB bleiben unberührt.
(8.4) Sämtliche Ersatzansprüche gegen die Firma, gleich aus welchen Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr seit

        Ablieferung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Die Sonderregelung für Gewährleistungsansprüche in

        Ziffer (7.5) bleibt unberührt.
(8.5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter der Firma.
(8.6) Soweit die Firma nach dem Produkthaftungsgesetz vom 15.Dezember 1989 für durch Fehler eines Produkts verursachte

        Sach- oder Personenschäden zwingend haftet, gelten vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für

        einen Innenausgleich nach §5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regeln.
(9) AUSKÜNFTE UND RATERTEILUNG SOWIE SCHUTZRECHTE
(9.1) Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten, die Wartung oder die Bedienung der von der Firma

        gelieferten Produkte, technische Beratung oder sonstige Angaben erfolgen nach besten Wissen, jedoch unverbindlich und

        unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, die Firma hätte mindestens grob fahrlässig gehandelt. Bei Abschluss

        eines Beratungsvertrages oder bei Bestehen einer entsprechenden vertraglichen Nebenpflicht ist die Haftung der Firma

        ebenfalls nach Maßgabe von Ziffer (8) begrenzt.
(9.2) Die Firma behält sich das Urheberrecht an Zeichnungen und sonstigen Konstruktionsunterlagen vor.Diese dürfen Dritten

        nicht zugäng lich gemacht werden. Soweit die Firma die Ware nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des

       Käufers herstellt und hierbei Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Käufer die Firma von sämtlichen hiermit

       zusammenhängenden Ansprüchen frei.
(10) ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
(10.1) Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Hundsmühlen.
(10.2) Für etwaige aus diesem Vertrag sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten

          einschließlich solcher aus Schecks oder Wechsel ist – sofern der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des

          öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Oldenburg

          Gerichtsstand. Die Firma kann den Käufer jedoch an jedem anderen nach der Zivilprozessordnung gegebenen

          Gerichtsstand verklagen.
(10.3) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Abkommens

          zum Internationalen Warenkauf (CISG) sind bausgeschlossen.
(11) DATENSCHUTZ UND SONSTIGE BESTIMMUNGEN
(11.1) Die Firma ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Käufer – auch

           wenn diese von Dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.
(11.2) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen

          Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende

          branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung, tritt die entsprechende

          gesetzliche Bestimmung.
(11.3) Der Käufer darf seine gegen die Firma gerichteten Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit deren vorherigen

          ausdrücklichen Zustimmung an Dritte abtreten.
(12) Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button):

       Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto,

       CA 94304, USA integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like- Button"

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(13) Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics:
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      von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen
      Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt.Nur in
      Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort
      gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre
      Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um
      weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem
      Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IPAdresse
      wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.Sie können die Speicherung der Cookies
      durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin,
      dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden
      nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre
      Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser
      Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin
      herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.
(14) Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google +1:
       Erfassung und Weitergabe von Informationen:
       Mithilfe der Google +1-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. über die Google +1-
       Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google
       speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über
       die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem
       Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil,
       oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden.
       Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu
       verbessern. Um die Google +1-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares,
       öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name
       wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen
       ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres
       Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere
       identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.
(14.1) Verwendung der erfassten Informationen:
         Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen
         gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise
        zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner
        weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.
(15) Datenschutzerklärung für die Nutzung von Twitter:
       Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten
       durch die Twitter Inc., 795 Folsom St., Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA. Durch das Benutzen von
       Twitter und der Funktion "Re-Tweet" werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account
       verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen.Wir
       weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie
       deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung
       von Twitter unter http://twitter.com/privacy.Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den        

       KontoEinstellungen
       unter http://twitter.com/account/settings ändern. Quellen:Disclaimer eRecht24, Facebook-
       Disclaimer von eRecht24 , Datenschutzerklärung für Google Analytics, Google +1 Datenschutzerklärung,
       Twitter Bedingungen.

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